Waffenpsychologisches Gutachten

Die waffenrechtliche Verlässlichkeitsprüfung

Seit 01.07.1997 gilt die Durchführungsverordnung zum Waffengesetz (WaffV). Bewerber um eine Waffenbesitzkarte (Erwerb und Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B) oder eines Waffenpasses (Erwerb, Besitz und Führen einer Schusswaffe der Kategorie B) müssen demnach u.a. ein psychologisches Gutachten der Behörde (Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion) vorlegen, die sogenannte Waffenpsychologische Verlässlichkeitsprüfung und den sogenannten Waffenführerschein.

Die Behörde hat u.a. festzustellen, ob der Antragsteller verlässlich ist, also „nicht dazu neigt insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden“.

Anonym, fair und stressfrei!

Die Verlässlichkeitsprüfung erfolgt in zwei Phasen (Dauer ca. 1,5 – 2 Stunden):

  1. Sie beginnen mit der Beantwortung eines Fragebogens über Daten aus Ihrem Lebenslauf. Danach folgen zwei computerunterstütze Tests, die für den Umgang mit Waffen wichtige Einstellungen erfassen, wie z.B. emotionale Stabilität, soziale Anpassungsfähigkeit, Selbstkontrolle, Verlässlichkeit und Risikobereitschaft.
  2. Danach teilen Sie mir in einem persönlichen Gespräch mit, warum Sie eine Schusswaffe der Kategorie B besitzen wollen.

Für die meisten Menschen endet hier schon die psychologische Begutachtung und das Gutachten wird sofort ausgestellt oder spätesten nach 2 Tagen mit der Post verschickt.

Sollte aufgrund der Testung kein positives Gutachten ausgestellt werden, haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie können eine weiterführende Untersuchung durchführen lassen, in der einzelne Bereiche genauer nachbesprochen werden und auch neue Tests durchgeführt werden.
  2. Sie beenden die Begutachtung und all Ihre Angaben und Ergebnisse werden von mir selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Nur Ihnen als Antragssteller steht das Recht auf Einsicht in Ihre Daten und Testergebnisse zu

Einzige Ausnahme

Bei behördlichen Zuweisungen muss auch die Behörde mittels Gutachten des Psychologen informiert werden.

Kosten

  • Der Erstantrag einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses kostet € 236,- (+ 20% USt.)
  • Eine weiterführende Untersuchung bei Zweifel auf Grund der Erstuntersuchung kostet € 270,- (+ 20% USt.)
  • Wenn Sie bereits eine Waffenbesitzkarte haben und eine Auffälligkeit behördlich festgestellt wurde, kostet die Begutachtung € 506,- (+ 20% USt.)

Die gesetzlich geregelten Kosten sind vor der Untersuchung bar zu bezahlen!

Tipps und Hinweise

  • Trinken Sie ab dem Abend vor dem Termin keinen Alkohol
  • Nehmen Sie nur ärztlich verordnete Medikament ein
  • Wenn Sie Brillenträger sind, nehme Sie diese bitte mit
  • Bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit
  • Kommen Sie rechtzeitig zum Termin oder sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab, sollten Sie verhindert sein